Förderung (Beratungskosten)


Folgende Förderprogramme stehen Ihnen für die Beratungskostenförderung aktuell in NRW zur Verfügung.

Spezielle weitere Fördermittel für Ihr Vorhaben sind hier nicht genannt können aber für Sie ermittelt werden. 



1. Allgemeine Beratung - Unternehmensberatung

 

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, müssen mindestens ein Jahr am Markt bestehen.

 

Sie erhalten Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro.

(Genehmigung bis: 31.12.2015)


→ weitere Details siehe: www.bafa.de



2. Gründungsberatung

 

Als Existenzgründer haben Sie die Möglichkeit, sich Beratungskosten fördern zu lassen. Bei der Gründungsberatung in NRW gibt es abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen unterschiedliche Zuschüsse.

 

Bei einer Gründungsberatung sind bis zu 4 Tagewerke, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerke innerhalb von 12 Monaten förderfähig.

Die Zuschuss beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 €.

 

Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage haben die Möglichkeit einen erhöhten Fördersatz von 80 % des Tageswerksatzes für in Anspruch genommene Beratungen zu erhalten, maximal jedoch 400 €.

 

Es besteht auch die Möglichkeit der Förderung einer Zirkelberatung. Hierunter versteht man eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel vier, maximal sechs Personen. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss grds. 400 €.

 

Bei Gründerinnen und Gründern, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 720 € erhöht werden. Der Eigenanteil beträgt bei Zirkelberatungen mind. 50 €.

 

→ weitere Details siehe im Internet unter: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Beratungsprogramm-Wirtschaft-NRW-BPW/15211/produktdetail.html

 

 



3. Potentialberatung

 
Eine Potentialberatung können kleine und mittlere Betriebe in

Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 Beschäftigten in Anspruch nehmen.

 

Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 500 Euro pro Beratungstag.

Die Potentialberatung kann zwischen einem und bis zu 10 Tagen dauern (innerhalb von 36 Monaten). 

 

Die Potentialberatung soll Unternehmen befähigen, mittels einer beteiligungsorientierten Analyse ihre Schwächen und Erfolgspotenziale einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten.

 

Sie deckt dabei ein breites Spektrum von Themen ab wie z.B. Arbeitsorganisation und -gestaltung, Kompetenzentwicklung oder die Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz.

 

 

→ weitere Infos unter: http://potentialberatung.nrw.de



4. Intensivberatung im Rahmen des (RWP) Regionalen 

    Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes NRW

 


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen um akute Krisensituationen zu überwinden und notwendige Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten.


Das Programm gilt für Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt vertreten sind und aufgrund externer Ereignisse, wie z. B. Forderungsausfall, Wegbrechen eines Großkunden, Umsatzeinbruch etc., in eine existenzbedrohende Krise (erheblicher Eigenkapitalverlust) geraten sind.


Die Unternehmen erhalten einen 50% igen Beratungskostenzuschuss zu einem max. Tageshöchstsatz von netto 1.250,- EUR.

 

Grundsätzlich werden zunächst 4 Tagewerke für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie gefördert, an die sich eine mögliche zweite Phase zur Umsetzungsberatung mit 4 Tagewerken anschließen kann.

 

→ weiter Informationen erhalten Sie unter: Regionales Wirtschaftsprogramm NRW (RWP)